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Freiwillige Selbstsperre

Spielst du mehr, als du dir leisten kannst? Bringst du dadurch deine Familie in Schwierigkeiten? Hast du durch das Spielen Probleme am Arbeitsplatz? Oder würdest du schlicht und einfach gern eine Spielpause einlegen – du weisst aber nicht, wie? Wir beraten und unterstützen dich in Bezug auf eine freiwillige Spielsperre (s. Schweizer Geldspielgesetz BGS, Artikel 80, Paragraf 5).

Wie funktioniert die freiwillige Spielsperre?

Freiwillige Spielsperren gelten in der gesamten Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein auf unbestimmte Zeit für alle konzessionierten Spielbankenspiele in Casinos und im Internet sowie für online durchgeführte Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele und für von der interkantonalen Behörde bestimmte Grossspiele.

Die Aufhebung einer freiwilligen Spielsperre ist wie die Aufhebung einer angeordneten Spielsperre gesetzlich streng geregelt und aufwändig. Wie eine Spielsperre wieder aufgehoben werden kann, erfährst du im Abschnitt «Aufhebung einer Spielsperre».

Du hast zwei Möglichkeiten für einen Antrag zur freiwilligen Spielsperre

Freiwillige Spielsperre über den mycasino-Kundenservice

Kontaktiere unseren Kundenservice, wir helfen dir gerne. Du erreichst uns täglich von 09.00 bis 24.00 (Freitag und Samstag bis 01.00) unter der Telefonnummer 0800 002 728. Per E-Mail erreichst du uns unter kundenservice@mycasino.ch.

Freiwillige Spielsperre per Post oder E-Mail

Lade das Antragsformular für eine freiwillige Spielsperre herunter und schicke es uns zusammen mit der Kopie eines gültigen und offiziellen Identitätsausweises (Pass, ID, CH-Aufenthaltsbewilligung oder CH-Führerausweis) per E-Mail oder per Post an die folgende Adresse:

Grand Casino Luzern
Customer Care
Haldenstrasse 6
6006 Luzern
Schweiz